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Stempel & Schilder RUDOLF SCHMORRDE GmbH & Co. KG | Telefon +49 3585 86 78-0 | Fax +49 3585 86 78-46 | Beratung: stempel(at)schmorrde(dot)de

Kanzleischilder

Wer heute eine Rechtsanwaltskanzlei-Eröffnung plant, muss einiges Bedenken. Während Räumlichkeiten und Interieur häufig mit Bedacht gewählt werden und auch technisches Equipment weit oben auf der Prioritätenliste stehen, werden häufig wichtige Kleinigkeiten vernachlässigt.
Gerade für Kanzleien ist es aber ein Muss, einen optimalen ersten Eindruck zu hinterlassen und Vertrauen und Wertigkeit aufzubauen. Und so kommt es auch auf Kleinigkeiten wie das Kanzleischild an. Als Organ der Rechtspflege sind Rechtsanwälte sogar verpflichtet, ein Kanzleischild zu führen, sogar sog. "Wohnzimmer-Rechtsanwälte" (vgl. AnwG Karlsruhe, Beschluss vom 18.07.2008, Az. AG 1/2008 - I 1/2008 sowie § 27 BRAO, § 5 BORA).

Das Kanzlei Türschild sollte jedoch nicht als zeitaufwändige Pflicht angesehen werden, sondern als eine gute Möglichkeit, sich bei den potenziellen Klienten vorzustellen, Seriosität zu vermitteln und das erste Vertrauen zu schaffen. Wir fertigen aus hochwertigem Messing oder modernen Acryl- bzw. Plexiglas.


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