Gesetzänderung: Ab dem 1. Juli 2015 müssen Rezepte den vollständigen Namen (Vor- und Nachname), die Berufsbezeichnung, die Anschrift und auch die Telefonnummer der verschreibenden Person enhalten. Die Pflichtangaben sind nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 der Arzneimittelverschreibungsverordnung AMVV geregelt.
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